MieterinformationenWegweiser für die WohnungsanmietungSelbstauskunftDarunter versteht man ein Formular, in dem die Situation des Mietinteressenten hinterfragt wird und welches mit größtmöglicher Sorgfalt ausfüllen ist. Unabdingbar für die Erstellung von Mietverträgen.Kopie Personalausweis/ ReisepassVon jeder natürlichen Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und mitzieht VerdienstnachweisNachweise des regelmäßigen Einkommens( üblicherweise die letzten drei Monate), wenn nötig, den neuen Arbeitsvertrag, bei Selbständigen eine aussagekräftige BWA. Diese dienen dem Vermieter als Nachweis der eigenen Zahlungsfähigkeit des Mietzinses. Für Mietinteressenten, die noch Sozialhilfe, oder Arbeitslosengeld II beziehen, gehört der Bewilligungsbescheid dazu.VermieterbescheinigungNachweis über regelmäßige Mietzahlungen an den derzeitigen Vermieter.BürgschaftKann von Familienangehörigen oder von Freunden, deren Einkommen entsprechend ausreichend ist geleistet werden. Für Studenten, Auszubildenden, oder Mietinteressenten, die sich gerade selbstständig gemacht haben, also noch über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, eingereicht werden.SchufaauskunftDiese wird im Regelfall von dem Vermieter gezogen.Zusatz für Arbeitslosengeld II EmpfängerZusage vom zuständigen Amt für die Übernahme der Mietzahlungen, bzw. der fälligen Kaution.